Wenn die Sprache stiften geht. Heideggers Gesetzesunbedürftigkeitsbedingung

Mittwoch, 22. Juni 2011 um 18:15 Uhr, Philosophisches Seminar, Hegelsaal

Vortrag von M.A. Simone Neuber, Philosophisches Seminar Heidelberg

Heideggers ‚sprachphilosophische Wende‘ führt ihn zur Dichtung, denn dort, so kann man dem vierten Leitwort seiner Suche nach dem Wesen der Dichtung (1936) entnehmen, wird „ein Bleibendes“ gestiftet. Einer der Gründe für die Sonderstellung von ausgerechnet der Dichtung liegt in der Hölderlin gleichfalls zu entnehmenden ‚Gesetzlosigkeit‘ der Dichter, die Heidegger – und hierin besteht eine Pointe – als Gesetzesunbedürftigkeit interpretiert (GA 39). Dass diese Pointe erkenntnistheoretisch ist und gerade als solche der heideggerschen Subjektivitätsdestruktion beiträgt, sei der Vorschlag dieses Vortrages.